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Kinder mit Globus
Schüler auf dem Flur

Ehrenamt im Kontext von Prävention bei den KI

Ansprechperson

Frau von Hagen

Bildungs- und Integrationszentrum Kreis Paderborn
Tel. 05251 308-4634
Fax 05251 308-894699
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Seit 2025 ersetzt die Förderung „Ehrenamt im Kontext von Prävention bei den KI“ das bisherige Programm KOMM-AN NRW. Im Rahmen eines umfassenden Maßnahmenpakets zu den Themen Sicherheit, Migration und Prävention stellt die nordrhein-westfälische Landesregierung den Kommunalen Integrationszentren (KI) in NRW finanzielle Mittel zur Verfügung. Diese dienen der gezielten Unterstützung ehrenamtlicher Integrationsarbeit, insbesondere mit Blick auf die Prävention von Radikalisierung. Die KI haben dabei die Möglichkeit, entweder selbst entsprechende Maßnahmen umzusetzen oder die Fördermittel z. B. an Initiativen, Vereine oder Kommunen weiterzugeben, damit diese eigenständig Präventionsprojekte realisieren können.


Für wen?

Anträge können von kreisangehörigen Städten und Gemeinden und anderen Organisationen, die in der Flüchtlingshilfe oder der Arbeit mit Neueingewanderten aktiv sind, gestellt werden, wie z.B. Migrantenselbstorganisationen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Sozialverbände, Gewerkschaften, Kirchengemeinden, Moscheevereine, Flüchtlingsinitiativen, Freiwilligenagenturen, Sport- und Kulturvereine.

Warum?

Ehrenamtliche Integrationsmaßnahmen werden finanziell gefördert, um neu eingewanderten und geflüchteten Menschen in den Kommunen eine selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensgestaltung zu ermöglichen. Hierdurch soll zugleich die Resilienz gegenüber menschenfeindlichen und extremistischen Ideologien, Gruppierungen und deren Einfluss gestärkt werden. Gleichzeitig soll das ehrenamtliche Engagement anerkannt und wertgeschätzt werden.

Was?

Die Angebote des Ehrenamts sollen Geflüchtete und Neueingewanderte in den Kommunen helfen sich räumlich, sozial und kulturell zur orientieren. Ferner sollen niederschwellige Informationsveranstaltungen z.B. über Werte, Rechte und Pflichten in Deutschland Austausch ermöglichen, den Spracherwerb unterstützen und präventiv gegen extremistische Einstellungen wirken. Die Fördermittel können beantragt werden für:

  • den Betrieb von Bildungs- und Begegnungsstätten für Geflüchtete und Neueingewanderte, auch im Umfeld von Unterkünften
  • Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung
  • Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung
  • Maßnahmen zur Förderung von Demokratiebildung
  • Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und zur Begleitung ihrer Arbeit

Wann?

Bei Fragen zum zeitlichen Ablauf des Antrags- bzw. Förderverfahrens sowie zur Förderkonzeption nehmen Sie gerne zu o.g. Ansprechperson Kontakt auf.


Mit dem Projekt unterstützen wir das strategische Ziel 9:

„Wir wirken eng mit ehren- und hauptamtlichen Akteuren in den Kommunen zusammen zur Lösung von strukturellen und individuellen Herausforderungen der Integration.“


Downloads

Informationen und Bestimmungen

Formulare und Vordrucke

Logos

  • Logo MKJFGFI NRW

    Hier finden Sie das Logo des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI NRW).

Weiterführende Informationen


Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10–14
33102 Paderborn
Deutschland

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 4610
Telefax: 05251 308 - 4699
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