Das Kommunale Integrationsmanagement (KIM) ist ein Förderprogramm des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW. Ziel ist, die Teilhabemöglichkeiten und Chancen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte zu verbessern. Das KIM wird flächendeckend als integrationspolitisches Steuerungselement in NRW aufgebaut. Es arbeitet auf strukturelle Veränderungen hin, um Integrationsprozesse zu optimieren. Im Kreis Paderborn wird das Kommunale Integrationsmanagement in den Jahren 2021 und 2022 schrittweise und in enger Kooperation mit den Städten und Gemeinden sowie Akteuren im Sozialraum aufgebaut.
Das KIM stärkt die Integrationsarbeit direkt in den Kommunen als Ort, an dem Integration stattfindet. Damit Integration gelingen kann, ist es wichtig, dass die lokalen Integrationsakteure aus Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft und freie Träger zusammenarbeiten. Grundlage für die Ausgestaltung des KIM sind einerseits die Bedarfe der Menschen mit Einwanderungsgeschichte vor Ort und andererseits die bereits vorhandenen Strukturen.
Grundsätzlich besteht das Kommunale Integrationsmanagement aus zwei Ebenen – der operativen Ebene (Case Management) und der strategischen Ebene (Koordinierung). Der dritte Baustein fördert die Zusammenarbeit dieser beiden Ebenen mit den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden mit dem Ziel, Integration rechtlich zu verstetigen.
Das Case Management soll in allen Kommunen direkt vor Ort eingesetzt werden. Es wirkt auf der Fallebene und setzt direkt bei den Menschen in einer Kommune an. Menschen, die neu in Deutschland ankommen, haben vom ersten Tag an mit vielen verschiedenen Akteuren zutun. Durch das Case Management soll es zukünftig in einer Kommune eine zentrale Anlaufstelle geben, die Menschen zielgerichtet an zuständige Stellen und vorhandene Hilfsangebote anderer Institutionen verweisen kann. Fehlende Angebote, Lücken im System oder Brüche bei den Übergängen zwischen Rechtskreisen sollen durch das Case Management aufgedeckt werden. Durch die Analyse von Einzelfällen werden strukturelle Probleme herausgearbeitet, Lücken konkretisiert und Möglichkeiten zur Verbesserung erarbeitet.
Die genaue Zielgruppe des Case Managements wird gemeinsam mit der jeweiligen Kommune festgelegt und richtet sich nach dem Bedarf vor Ort. Das KIM richtet sich insbesondere an Geflüchtete. Auch andere Migrationsgruppen können eine Zielgruppe sein, wie beispielsweise Menschen aus Südosteuropa oder Menschen mit Einwanderungsgeschichte, die schon länger in Deutschland leben.
In jeder kreisangehörigen Kommune kann eine Case Management Stelle eingerichtet werden. Die Stadt Paderborn kann aufgrund ihrer Einwohnerzahl vier Case Management Stellen einrichten. Darüber hinaus wird das Kreisgebiet in vier Regionalteams unterteilt, um einen interkommunalen Wissensaustausch zu gewährleisten und den Auftrag der Systemanalyse nachzukommen. Eine Übersicht der Regionalteams erhalten Sie auf der nebenstehenden Karte.
Die Koordinierung befasst sich mit den vorhandenen und fehlenden Strukturen im Integrationsprozess. Ziel ist die Verbesserung von Integrationsprozessen und Übergängen zwischen Rechtskreisen. Die Koordinierung greift zum einen die Erkenntnisse des Case Managements auf und ist zum anderen im kontinuierlichen Austausch mit verschiedenen Integrationsakteuren. Dieser Austausch findet unter anderem in themenspezifischen Arbeitsgruppen statt, in welchen strukturelle Probleme herausgearbeitet, Lücken konkretisiert und Möglichkeiten zur Verbesserung erarbeitet werden. Die Koordinierung bespricht Erkenntnisse des Case Managements, Veränderungsbedarfe und Lösungsmöglichkeiten mit der Lenkungsgruppe. Darüber hinaus ist jede Koordinierungsstelle für mehrere Schwerpunkte zuständig
Die Lenkungsgruppe ist als interkommunales Gremium Wegbereiterin für strukturelle Veränderungen. Sie ist verantwortlich für die Etablierung einer kreisweiten strategischen Steuerung. In der Lenkungsgruppe werden auf Anregung des Case Managements und in Abstimmung mit den koordinierenden Stellen Probleme im Integrationsprozess, die auf kommunaler Ebene nicht zu lösen sind oder nur überregional auf Kreisebene gelöst werden können, thematisiert und gemeinsam geklärt. Die Lenkungsgruppe kann beschließen, Anliegen an die zuständigen Dienststellen des Landes weiterzuleiten, wenn sie außerhalb der Zuständigkeiten der Kommunen liegen.
Mit dem Aufbau des Kommunalen Integrationsmanagements folgt das Land NRW seiner Teilhabe- und Integrationsstrategie 2030, in der es heißt:
„Ziel ist es, den integrationspolitischen Konsens von Politik, Verwaltung und Gesellschaft für ein modernes und selbstbewusstes Einwanderungsland Nordrhein-Westfalen zu erneuern.“ (Nordrhein-Westfälische Teilhabe- und Integrationsstrategie 2030, S. 17)
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