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Kinder mit Globus
Schüler auf dem Flur

Schulplatzsuche: Beratung und Schulzuweisung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher im Kreis Paderborn

Eine Hand schreibt mit Kreide AaBbCc an eine Tafel. 
Foto zur Schulplatzsuche

Beratungshotline

Bildungs- und Integrationszentrum

Kreis Paderborn

Sachgebiet Kommunales Integrationszentrum

Tel.: 05251 308-4636

E-Mail: neuzugewanderte@kreis-paderborn.de

 

Sprechstunde

montags und freitags: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

dienstags: 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Für wen?

  • Neu zugewanderte Grundschulkinder
  • Neu zugewanderte Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahre (Sek I) der jeweiligen Kommune
  • Neu zugewanderte Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahre (Sek I) der Stadt Paderborn
  • Neu zugewanderte, schulpflichtige Jugendliche über 16 Jahre (Sek II) im Kreis- und Stadtgebiet Paderborn

Warum?

Das Land hat die Kommunalen Integrationszentren beauftragt, Erziehungsberechtigte von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen bei der Suche nach einem geeigneten Schulplatz zu beraten und die formalen Abläufe bis zur Schulaufnahme zu koordinieren.

Was?

Das Verfahren sieht im Einzelnen folgende Vorgehensweise vor:

Neu zugewanderte Grundschulkinder:

Als Erziehungsberechtigte melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind direkt in einer wohnortnahen Grundschule an. Ihr Kind erhält einen Schulplatz in einer altersentsprechenden Klasse und nimmt zusätzlich an einer Deutsch-Fördergruppe teil.

Neu zugewanderte Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahre (Sek I) der jeweiligen Kommune:

Als Erziehungsberechtigte melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind direkt in der wohnortnahen weiterführenden Schule an. Ihr Kind erhält einen Schulplatz in einer altersentsprechenden Klasse und nimmt zusätzlich an einer Deutsch-Fördergruppe teil.

Neu zugewanderte Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahre (Sek I) der Stadt Paderborn:

Zunächst verabreden Sie als Erziehungsberechtigte ein Beratungsgespräch im KI. Die Kontaktdaten finden Sie oben rechts. Das KI informiert anschließend das Schulamt. Das Schulamt regelt abschließend die Schulzuweisung. Jugendliche der Sek I im Stadtgebiet Paderborn werden einer weiterführenden Schule in der Stadt Paderborn zugewiesen. Dort erhalten die Kinder und Jugendlichen Unterricht in den allgemein gültigen Fächern und zusätzlich intensiven Deutsch-Förderunterricht. Wenn die Schülerinnen und Schüler den Leistungsstand von Regelschülerinnen und -schülern erreicht haben, ist ein Schulwechsel möglich.


Neu zugewanderte, schulpflichtige Jugendliche über 16 Jahre (Sek II) im Kreis- und Stadtgebiet Paderborn:

Zunächst verabreden Sie als Erziehungsberechtigte ein Beratungsgespräch im KI. Die Kontaktdaten finden Sie oben rechts. Das KI informiert anschließend das Schulamt. Das Schulamt regelt die Schulzuweisung. Es gibt für diese Schülergruppe im Kreis Paderborn verschiedene internationale Förderklassen in den Berufskollegs, Vorkurse in der Abendrealschule und im Westfalenkolleg.

Schaubild zu den einzelnen Schritten der Schulzuweisung. Die enthaltenen Informationen können Sie in den oben erläuterten Schritten nachlesen. 
Schaubild zur Schulplatzsuche

Wann?

Nach Zuweisung in einer Kommune

Mit dem Projekt unterstützen wir das Leitziel 2:

"Wir unterstützen die individuellen Bildungsbiographien durch schulische Angebote, außerschulische und informelle Qualifikationsmöglichkeiten."

Downloads


Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10–14
33102 Paderborn
Deutschland

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 4610
Telefax: 05251 308 - 4699
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